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| Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Die Kosten hierfür sind durch die Hebammengebührenordnung geregelt: |
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| • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten vollständig. |
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• Privatversicherungen haben einen unterschiedlichen Leistungskatalog.
Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Kranken- kasse
schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in
Anspruch nehmen. |
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• Bei Inanspruchnahme der individuellen Begleitung zur Geburt
(BELEGGEBURT), können im Rahmen der Rufbereitschaft Kosten anfallen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. |
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