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LEISTUNGEN

Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt.

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Die Kosten hierfür sind durch die Hebammengebührenordnung geregelt:

 

• Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten vollständig.  
• Privatversicherungen haben einen unterschiedlichen Leistungskatalog.
   Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Kranken-            kasse
   schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in
   Anspruch nehmen.
 
• Bei Inanspruchnahme der individuellen Begleitung zur Geburt
  (BELEGGEBURT), können im Rahmen der Rufbereitschaft Kosten anfallen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
     
Claudia Engler • Neschener Straße 50 • 51519 Odenthal • Tel. 02174 / 307 166